Sonderrundschreiben Mindestlohn Januar 2015
An alle Arbeitgeber-Mandate wurde das Sonderrundschreiben Mindestlohngesetz Januar 2015 verschickt. Die Themen lauten unter anderem:
– Branchenbesonderheiten, Aufzeichnungspflichten und Praxishinweise für das ab 01.01.2015 geltende Mindestlohngesetz
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und ein erfolgreiches neues Jahr 2015.