Leistungen
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuern zahlen. Die Kenntnis häufig schon. Amschel Meyer Rothschild (1744-1812)
Wir erstellen für Sie Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Das versteht sich von selbst.
Unserem beruflichen Selbstverständnis gemäß sorgen wir jedoch darüber hinaus dafür, dass unsere Mandanten steuerrechtlich, betriebswirtschaftlich und juristisch optimal beraten sind.
Nachfolgend erhalten Sie einen Auszug aus unserem Leistungssprektrum.